Rauchen in Wohnhäusern
Derzeit gibt es keine allgemeine gesetzliche Regelung, was das Rauchen in Wohnhäusern betrifft. Häufig finden sich in der Hausordnung des Wohnhauses Regelungen dazu. Wenn Sie Passivrauchbelastung durch Ihren Wohnungsnachbarin oder Nachbarn ausgesetzt sind, können Sie sich hier Auskünfte einholen:
- Mietervereinigung des Bundeslandes
- jeweiliges Gemeinde- bzw. Stadtamt
- Ombudsstelle für Nichtraucher/innenschutz
Weiters gibt es einige Maßnahmen, die Sie treffen können, um die Passivrauchbelastung zu reduzieren:
- Technische Maßnahmen
Abdichtung der Steckdosen mit Acryldichtungsmasse oder Silikon, Abluftklappe im Abluftkamin, Dichtbänder für Türrahmen, Türschloss-Verkleidungen, Trennwände auf der Terrasse etc. - Organisatorische Regelungen
Vereinbarung von Lüftungs- und Nutzungszeiten auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft, eventuell unter Einschaltung des Vermieters/der Vermieterin oder Hausverwaltung