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 Nikotinprodukte

Nikotinbeutel

Nikotinbeutel sind seit einigen Jahren in Österreich am Markt. Dabei handelt es sich um Beutel, die  aus der Tabakpflanze extrahierte Nikotinsalze enthalten. Es gibt Nikotinbeutel in unterschiedlichen Stärken und Geschmacksrichtungen. Sie werden zwischen das Zahnfleisch und Lippen, oder in die Backentasche geschoben. Das Nikotin gelangt über die Mundschleimhaut in das Blut.
Im Gehirn bewirkt Nikotin, dass der Neurotransmitter Dopamin ausgeschüttet wird. Dopamin ist als „Glückshormon“ bekannt. Nikotinbeutel wirken ähnlich wie Zigaretten und führen zu einem Belohnungsgefühl, das sich angenehm und beruhigend anfühlt. Sie bewirken daher häufig und schnell eine Abhängigkeit vom Suchtstoff Nikotin.

Diese Produkte gelten als „Nikotinprodukte“ da sie keinen Tabak enthalten und wurden  in Österreich noch nicht in die Regelungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) aufgenommen.

Risiken
Nikotinbeutel enthalten Nikotin – oft in deutlich höherer Dosis als Zigaretten. Überdosierungen, die sich in Form von Übelkeit, Schwindel und Kreislaufproblemen bis hin zur Vergiftung zeigen, sind möglich. Nikotin ist ein Zellgift, das bei Überdosierung gefährliche Auswirkungen v.a. auf Kinder und Jugendliche hat.

Nikotin wirkt psychoaktiv, aufputschend und kann abhängig machen. Gewöhnt sich der Körper an Nikotin, können Entzugserscheinungen (Gereiztheit, Kopfschmerzen, Unruhe, Unkonzentriertheit) auftreten, wenn längere Zeit kein Nikotin aufgenommen wird. Nikotinbeutel können den Körper und die Psyche an das Nikotin gewöhnen. Sie machen dadurch einen langfristigen Nikotinkonsum – auch mittels anderer Produkte wie Zigaretten- wahrscheinlich.

Mehr dazu:  Factsheet Nikotinbeutel

Elektrische Zigaretten und E-Shishas

Die elektrische Zigarette, auch E-Zigarette genannt, oder E-Shisha stellt für manche eine Alternative zum Konsum herkömmlicher Zigaretten dar. Für Jugendliche ist es manchmal die erste Art, Nikotin zu konsumieren.
Vor allem Raucher/innen, die mit dem eigenen Rauchverhalten unzufrieden sind oder aus gesundheitlichen Gründen etwas verändern wollen, überlegen auf die E-Zigarette umzusteigen. Die E-Zigarette wird manchmal als Möglichkeit für den Rauchausstieg gesehen. Es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Belege, dass die E- Zigarette bei der Nikotinentwöhnung wirksam ist.

Die E-Zigarette simuliert das Rauchen mit technischen Mitteln, ohne dabei Tabak zu verbrennen. Der „Rauch“ der E-Zigarette ist eine zur Verdampfung gebrachte Flüssigkeit (Liquid), die Nikotin und verschiedene Aromastoffe enthält. Das aromatisierte Liquid (Geschmacksrichtungen wie Erdbeere, Banane, Apfel etc.) wird über ein batteriebetriebenes Heizmodul verdampft, der Dampf (Aerosol)wird dann inhaliert. Es gibt auch Liquids ohne Nikotingehalt.
Für den Nebeleffekt des Dampfes ist in vielen Fällen Propylenglykol verantwortlich, das Glimmen der Zigarette wird durch eine Leuchtdiode simuliert.

Bedenklich ist u.a. der Hauptinhaltsstoff Propylenglykol, der für die Vernebelung zuständig ist. Wiederholtes Inhalieren von Propylenglykol – Dämpfen kann Atemwegsreizungen hervorrufen. Das enthaltene Nikotin macht auch in verdampfter Form körperlich und psychisch abhängig.

Neben den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen und der fehlenden Kenntnis über die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe ist der Konsum auch wegen des Nachahmungscharakters bedenklich. So wird schon früh typisches Rauchverhalten gefördert und der spätere Einstieg in den Tabakkonsum erleichtert. E-Zigaretten ähneln in Form und Nutzung herkömmlichen Zigaretten. Die Verwendung von E-Zigaretten könnte somit dazu beitragen, dass das Rauchritual im Alltag integriert wird.

Im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz fallen elektrische Zigaretten und E-Shishas unter den Begriff „verwandte Erzeugnisse“ (TNRSG, 2. § 1 Z 1e). Somit erstrecken sich die Regelungen des Rauchverbots auch auf die Verwendung von elektrischen Zigaretten. E-Zigaretten dürfen nicht an Orten eingesetzt werden, an denen ein Rauchverbot gilt. Die Nutzung von E-Zigaretten und E-Shishas ist gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.

E-Zigaretten sind weder eine „gesunde Alternative“ zur herkömmlichen Zigarette, noch eine bewährte Methode zur Tabakentwöhnung.

Mehr dazu:
Folder Tabak und Nikotin: Was ist wo drin?

Elektrische Zigaretten – ein Überblick (DKFZ – Rote Reihe, Band 19)
E-Zigaretten- ein Überblick

Weitere Informationen zu elektrischen, tragbaren Shishaprodukten:
Fachinformation des Instituts für Suchtprävention
www.check-yourself.at
(Fachstelle für Suchtprävention NÖ)
E-Shisha Fachinformation für Schulen zum Thema E-Shisha

 

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