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Rauchen in Wohnhäusern

Derzeit gibt es keine allgemeine gesetzliche Regelung, was das Rauchen in Wohnhäusern betrifft. Häufig finden sich in der Hausordnung des Wohnhauses Regelungen dazu. Wenn Sie Passivrauchbelastung durch Ihren Wohnungsnachbarin oder Nachbarn ausgesetzt sind, können Sie sich hier Auskünfte einholen:

Weiters gibt es einige Maßnahmen, die Sie treffen können, um die Passivrauchbelastung zu reduzieren:

  • Technische Maßnahmen
    Abdichtung der Steckdosen mit Acryldichtungsmasse oder Silikon, Abluftklappe im Abluftkamin, Dichtbänder für Türrahmen, Türschloss-Verkleidungen, Trennwände auf der Terrasse etc.
  • Organisatorische Regelungen
    Vereinbarung von Lüftungs- und Nutzungszeiten auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft, eventuell unter Einschaltung des Vermieters/der Vermieterin oder Hausverwaltung

Passivrauch

Rauch ist giftig, niemand sollte ihn einatmen!

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