Gesetzliches für Jugendliche

Schutzalter Rauchen

Die Jugendschutzgesetze der einzelnen Bundesländer verbieten seit 2019 das Kaufen und Konsumieren von Zigaretten und anderen Tabakwaren für Jugendliche unter 18 Jahren.

In den Jugendschutzgesetzen ist für alle Bundesländer seit 2019 klar geregelt, dass unter 18 – Jährige an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen Tabakprodukte weder erwerben, besitzen noch konsumieren dürfen (z.B. NÖ Jugendgesetz – II. Jugendschutz § 18).

Die Bestimmungen des TNRSG wurden ausgeweitet auf verwandte Produkte wie z.B. E-Zigaretten, Wasserpfeifentabak, Wasserpfeifen, Kautabak oder pflanzliche Raucherzeugnisse (TNRSG § 1a bis 1f).

Video: Leonie & Ella erklären das neue Jugendgesetz