Jugendschutz und Schulgesetz
Gesetzliche Regelungen, die Jugendliche betreffen
Gesetzliches für Jugendliche
Schutzalter Rauchen
Die Jugendschutzgesetze der einzelnen Bundesländer verbieten seit 2019 das Kaufen und Konsumieren von Zigaretten und anderen Tabakwaren für Jugendliche unter 18 Jahren.
In den Jugendschutzgesetzen ist für alle Bundesländer seit 2019 klar geregelt, dass unter 18 – Jährige an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen Tabakprodukte weder erwerben, besitzen noch konsumieren dürfen (z.B. NÖ Jugendgesetz – II. Jugendschutz § 18).
Die Bestimmungen des TNRSG wurden ausgeweitet auf verwandte Produkte wie z.B. E-Zigaretten, Wasserpfeifentabak, Wasserpfeifen, Kautabak oder pflanzliche Raucherzeugnisse (TNRSG § 1a bis 1f).
Video: Leonie & Ella erklären das neue Jugendgesetz
Verkauf von Tabakwaren
Seit 1.1.2019 ist ein bundesweites Verkaufsverbot von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten an unter 18-Jährige in Kraft (TNRSG § 2a).
Schulen
Seit September 2018 gilt in Schulen und auch auf den dazugehörigen Freiflächen ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt für alle dort anwesenden Personen (PädagogInnen, Jugendliche, Eltern, Reinigungspersonal,…) und ohne zeitliche Ausnahmen (z.B.: für eingemietete Vereine, Musikschulen, Abendveranstaltungen, Abendschulen,…) (TNRSG § 12 Abs. 1).
Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, aufnehmen oder beherbergen. RaucherInnenplätze im Gebäude oder am Gelände der Einrichtung sind daher nicht mehr möglich.
Mehr dazu:
Factsheet Tabakprävention in der Schule (pdf)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
https://www.help.gv.at