Gesetzliche Änderungen hinsichtlich neuer Nikotinprodukte 2026
Schutz für Kinder und Jugendliche bezüglich neuer Nikotinprodukte
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sowie weitere Gesetze enthalten 2026 neue Bestimmungen und werden dadurch im Laufe des Jahres für mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von erwachsenen Konsumierenden vor Nikotinprodukten wie E-Zigaretten und Nikotinbeutel sorgen. Derzeit befindet sich die Novelle noch in der Begutachtungsphase. Wie sehen die geplanten Änderungen im Konkreten aus?
- Tabakmonopol wird ausgeweitet
Nikotinbeutel, auch bekannt als „Pouches“ und E-Liquids, dürfen in näherer Zukunft nur noch in Trafiken verkauft werden. Für diese Produkte gilt dann auch ein Werbeverbot, wie bei herkömmlichen Zigaretten. Dadurch kann die Einhaltung der Altersgrenzen besser kontrolliert werden.
Zusätzlich dabei unterstützend: ein einheitliches Abgabeverbot unter 18 Jahren sowie ein Versandhandelsverbot
- Regelung eines Verbotes von Nikotinersatzerzeugnissen
Ersatzerzeugnisse können zum Beispiel Cremen, Gels etc. sowie Beutel aus Kaffee/Taurin/CBD sein. Diese Erzeugnisse enthalten weder Tabak noch Nikotin, ähneln diesen Produkten aber und werden gleich konsumiert und können auch in weiterer Folge einen Einstieg in die Nikotinsucht bedeuten. Bisher war deren Verbot gesetzlich nicht geregelt. Es soll damit auch künftigen Entwicklungen vorgebeugt werden.
- Verbot von elektronischen Einweg E-Zigaretten
Der Hintergrund: Vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist der Anstieg des Konsums von Einweg-E-Zigaretten überdurchschnittlich hoch. Verschiedene Geschmacksrichtungen, die leichte Verfügbarkeit im Onlinehandel, der niedrige Preis sowie wechselnde Designs und Farben machen die Produkte für Kinder und Jugendliche besonders ansprechend. Vielen ist das hohe Risiko, dass E-Zigaretten als Einstiegsprodukt in die Nikotinabhängigkeit darstellen, nicht bewusst. Nikotin kann sehr rasch und stark abhängig machen und beeinträchtigt die Gehirnentwicklung bei Jugendlichen. Aber auch E-Zigaretten ohne Nikotin werden verboten, da auch diese Gesundheitsrisiken bergen. Außerdem enthalten Einweggeräte Lithiumbatterien, deren unsachgemäße Entsorgung zu Bränden in Müllanlagen führt und erhebliche Mengen Kunststoffabfall erzeugt.
- Öffentliche Spielplätze
Auf öffentlichen Spielplätzen wird das Wegwerfen von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen künftig untersagt, zudem sind tabakfreie Zonen auszuschildern. Die Vorgaben sollen Kinder sowohl vor gesundheitlichen Risiken (z.B. einer Nikotinvergiftung) als auch vor dem toxischen Müll schützen und gleichzeitig das Bewusstsein für saubere, sichere Aufenthaltsbereiche stärken.
Aus fachlicher Sicht sind diese neuen Schritte zu befürworten und stellen einen wichtigen Schutz für Kinder und Jugendliche dar. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Menschen, die mit dem Rauchen oder dem Konsum nikotinhaltiger Produkte aufhören möchten oder schon einen Stopp hinter sich haben, von den Schutzmaßnahmen ebenfalls enorm profitieren. Viele Anrufende erzählen uns, dass ein Stopp dadurch leichter gelungen ist und sie eigentlich froh darüber sind, dass gesetzliche Rahmenbedingungen mehr Klarheit schaffen.
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, Änderung (71/ME) | Parlament Österreich
Tabakmonopol und Tabaksteuergesetz: Nikotinpouches, E-Zigaretten, rauchbare Hanfprodukte – WKO














