Neue Herausforderung Nikotinbeutel
Warum die Produkte vor allem Jugendliche ansprechen
Seit 2019 sind orale Nikotinprodukte, die als Nikotinbeutel, oder auch „Nikotinsäckchen“, „Nikotinpouches“, „Nicopods, Nicobags und „weißes Snus“ bezeichnet werden, am österreichischen Markt erhältlich. Häufig werden sie von jungen Konsumenten und Konsumentinnen auch fälschlicherweise Snus genannt. Als Snus bezeichnet man korrekterweise jedoch nur Beutel, in denen Tabak und Nikotin enthalten ist. Der Verkauf von Snus ist in allen europäischen Ländern außer in Schweden verboten.
Was ist da drin?
In den legal in Österreich erhältlichen Beuteln, die man sich in den Mund schiebt und zwischen Lippe und Zahnfleisch wirken lässt, befinden sich zusätzlich zum Nikotin auch noch andere Zusatzstoffe. Das Nikotin wird über Trägersubstanzen wie Salze, getrocknete Pflanzenteile oder Zellulose über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Beutel sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich, etwa Menthol, Kaffee, Minze oder Fruchtaroma und enthalten daher auch Aromastoffe.
Nikotin zählt zu den am schnellsten abhängig machenden Substanzen und wird oft unterschätzt. Beim Konsum von Nikotin gibt es keine Unbedenklichkeitsgrenze. Es hat viele negative Auswirkungen auf den Körper: Es wirkt sich schädlich auf das Gehirn aus, senkt den Sauerstoffgehalt im Blut, erhöht den Blutdruck, den Herzschlag und das Risiko für Thrombosen und Lungenentzündungen. Durch die relativ rasch entstehende Abhängigkeit kann es sogar zu verändertem Verhalten kommen, wie Ungeduld, Aggressionen, Fahrigkeit und Unkonzentriertheit.
Der Nikotingehalt in Nikotinbeuteln schwankt stark und ist oftmals auf den Verpackungen ungenau deklariert. Häufig sind es keine Milligramm Angaben, sondern nur ungenaue Beschreibungen (z.B. Stärke 3 von 5 oder „medium“, „strong“), die nichts darüber aussagen, wie viel Nikotin sich tatsächlich in dem Produkt befindet. Dies vergrößert die Gefahr einer Überdosierung mit dem Nervengift Nikotin. Das kann sich in Übelkeit, Kreislaufbeschwerden oder auch Schwindel äußern.
Ein Hauptgrund, der den Konsum von Nikotinbeuteln für Jugendliche zusätzlich so interessant macht, ist, dass sie überall unbemerkt konsumiert werden können („easy to hide“).
Da Nikotinbeutel bisher nicht im Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) erfasst sind, ist die Bewerbung noch erlaubt. Eine Möglichkeit der Regelung besteht jedoch derzeit über die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer. Expertinnen und Experten wünschen sich hier eine österreichweite einheitliche Regelung.
Eine Unterstützung für Jugendliche stellen eine klare Haltung der Verantwortlichen, klare und wertschätzend kommunizierte Regeln und als „nikotinfrei“ deklarierte Räumlichkeiten dar (z.B. der Bereich des Schulgebäudes – Regelung über die Hausordnung). Gleichzeitig ist es wichtig, dass Vertrauenspersonen Jugendliche auf Augenhöhe ansprechen, wenn sie den Konsum bemerken: Das kurze, neutrale Ansprechen des Konsums und Unterstützungsangebote können sehr hilfreich für einen Ausstieg oder ein Umdenken sein. Hierbei eignet sich die Weitergabe der Telefonnummer des Rauchfrei Telefons oder der Hinweis auf Beratungsstellen (z.B. ARGE Suchtvorbeugung). Auf Organisationsebene (Schule, Jugendzentren etc…) eignen sich zur Bewusstseinsbildung Workshops und Vorträge von Expertinnen und Experten zu dem Thema.
Hier noch ein interessanter Beitrag zu Ansehen:
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-nikotin-im-beutel-102.html
Quellen:
Vivid: https://www.vivid.at
Rat auf Draht: https://www.rataufdraht.at
ORF: https://vorarlberg.orf.at/stories/3185989/
SUPRO Suchtprävention Vorarlberg: https://www.supro.at/aktuell/snus-scruf-und-co-verbot-an-schulen