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Von: Das RauchfreiTelefon | 24. Mai 2021 | Rauchfreies Leben

Den Arbeitsplatz rauchfrei gestalten

Erste Schritte zu einem gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeld

Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Seit 1. Mai 2018 gilt, dass in Arbeitsstätten in Gebäuden das Rauchen für alle Personen verboten ist, sofern eine Nichtraucherin oder ein Nichtraucher in der Arbeitsstätte beschäftigt wird. Wenn es eine ausreichende Zahl an Räumen gibt, so können eigene Räume zum Rauchen eingerichtet werden. Wichtig ist auch, dass das Rauchverbot auch für Ex-Zigaretten und Wasserpfeifen gilt.

Was spricht für ein rauchfreies Arbeitsumfeld?
Rauchverbote auf allen Arbeitsplätzen und öffentlichen Räumen gelten international als die wirksamste Strategie zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Kundinnen und Kunden. Dabei ist zu beachten, dass durch Passivrauch die gleichen Erkrankungen verursacht werden wie durch aktives Rauchen. Beispielsweise erkranken Personen, die 10-15 Jahre in einem stark verrauchten Raum arbeiten müssen, doppelt so häufig an Lungenkrebs wie Personen, deren Arbeitsplatz rauchfrei ist.

Aus gesundheitlicher Perspektive ist es sinnvoll, auf Raucherräume im Inneren zu verzichten!
Auch wenn Räume zum Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen eingerichtet werden können, ist es sinnvoll, das Rauchen im Innenbereich zu verbieten. Man weiß, dass normale Türen nicht ausreichend vor Tabakrauch schützen können. Zudem führt bei vielen Raucherinnen und Rauchern eine strikte Verlagerung des Rauchens in den „ungemütlichen“ Außenbereich zu einer Reduktion der Zigarettenmenge und wird als einer der ersten Schritte am Weg in die Rauchfreiheit empfohlen.

Rauchfreiheit betrifft den gesamten Betrieb
Da jeder Betrieb andere Voraussetzungen hat, sollten eigene Regelungen des Nichtraucherschutzes gefunden werden, die passend und durchführbar sind. Dabei ist es wichtig, alle Betriebspartnerinnen und Betriebspartner in den Prozess miteinzubeziehen. Der Einbezug möglichst vieler Beteiligter erhöht auch die Akzeptanz von festgelegten Maßnahmen. Neben der Festlegung von Rauchbeschränkungen und damit einhergehenden Strategien empfiehlt die WHO auch die Gesundheitsförderung für das rauchende Personal, wie zum Beispiel das regelmäßige Angebot von Raucherentwöhnungskursen oder Informationstagen zum Thema Rauchen.

Weiterführende Informationen:

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Faktensammlung Nichtraucherschutz im Betrieb

ÖGK – Rauchfrei im Betrieb

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