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Von: AndreaBüttner | 1. Mai 2017 | Rauchfreies Leben

Das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Ein rauchfreier Arbeitsplatz ist noch immer keine Selbstverständlichkeit.

Allen ist bekannt, dass Passivrauch die Gesundheit schädigt. Dennoch gibt es auf der einen Seite die Raucher/innen, die teilweise nicht auf ihre Zigaretten verzichten möchten. Auf der anderen Seite stehen die Nichtraucher/innen, die die Geruchsbelästigung stört und die auch Angst um ihre Gesundheit haben. Ein heikles Thema also, das unter Kolleginnen und Kollegen auch das Betriebsklima stören kann.

Der Schutz der Nichtraucher/innen am Arbeitsplatz ist in § 30 des Arbeitnehmer/innenschutzgesetzes geregelt.

Gesetzlich ist festgelegt, dass Nichtraucher/innen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden müssen. Noch gibt es diverse Ausnahmen wie zum Beispiel in der Gastronomie.

Wer seinen Arbeitsplatz rauchfrei macht, bewegt sich einen wichtigen Schritt in Richtung Rauchfreiheit  und erspart sich und seiner Umwelt eine Menge.

Solidarisieren Sie sich, oft gelingt es im Kollektiv leichter zu einem Erfolgsergebnis zu kommen. Die Rauchfreiheit am Arbeitsplatz wäre für alle Beteiligten eine gewinnbringende Veränderung.

Bei Fragen zum Aufhören oder auch rechtlichen Fragen, steht das Team des Rauchfrei Telefons gerne unter 0800 810 013 zur Verfügung.

Detaillierte Informationen:

Rauchen am Arbeitsplatz

Gesamte Rechtsvorschrift für Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

Ausnahmeregelung Gastronomie

Passivrauch

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  • Österreichische Sozialversicherung
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
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  • Stadt Wien – Wiener Gesundheitsförderung
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