Rauchfreie Gastronomie ab 1. November 2019
Was verändert sich dadurch?
Es ist soweit: in zwei Wochen, ab Freitag den 1. November, wird die österreichische Gastronomie rauchfrei. Ab dann ist die Rauchfreiheit und rauchfreie Innenraumluft auch in Räumlichkeiten der Gastronomie die Norm. Nichtrauchen wird „normal“.
Mit 1. Mai 2018 ist das neue Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. In diesem wurde in §12 festgelegt, dass das Rauchverbot u. a.in Räumen gilt für
- Unterrichts- und Fortbildungszwecke
- Verhandlungszwecke
- schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen,
- Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen bzw. Mehrzweckräumen.
- Rauchverbot gilt auch für geschlossene öffentliche und private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung.
Mit 1. November wird die Ausnahme für die Gastronomie aufgehoben. Dadurch gilt das Rauchverbot nun auch uneingeschränkt in Räumen für
- die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken sowie die in Gastronomiebetrieben für alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche, ausgenommen Freiflächen.
Nähere Infos zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier: Tabakgesetz
Weitere Fragen und die passenden Antworten werden hier behandelt: Fragen und Antworten zur rauchfreien Gastronomie
Die rauchfreie Gastronomie gewährleistet nicht nur einen rauchfreien Arbeitsplatz. Sie hilft auch dabei, dass es immer leichter wird, rauchfrei zu werden und zu bleiben.
Link:
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz: