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E-Shisha

Neben der Wasserpfeife zeichnet sich v.a. unter Jugendlichen ein neuer bedenklicher Konsumtrend ab: die E-Shisha! Diese elektrische Wasserpfeife in Form eines Stiftes wurde nach dem Aufkommen der E-Zigarette speziell für diese Zielgruppe entwickelt.

Das Funktionsprinzip ist wie bei der E-Zigarette: Ein aromatisiertes Liquid (Geschmacksrichtungen wie Erdbeere, Banane, Apfel etc.) wird über ein batteriebetriebenes Heizmodul verdampft, das Aerosol wird dann inhaliert.

Die Gesundheitsgefährdung lässt sich bisher nur schwer einschätzen, da noch keine Studien dazu vorliegen. Bedenklich ist jedoch wie bei der E-Zigarette der Hauptinhaltsstoff Propylenglykol, der für die Vernebelung zuständig ist. Denn Propylenglykoldämpfe können bei wiederholter Inhalation Atemwegsreizungen hervorrufen. Neben den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen und der fehlenden Kenntnis über die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe ist der Konsum auch wegen des Nachahmungscharakters bedenklich. So wird schon früh typisches Rauchverhalten gefördert und der spätere Einstieg in den Tabakkonsum erleichtert.

Auch fehlen gesetzliche Regelungen hier völlig, denn aufgrund des fehlenden Tabaks und Nikotins in den elektrisch betriebenen Produkten sind weder Jugendschutz- noch Tabakgesetz anwendbar. Empfohlen wird die Abgabe zwar an über 16jährige – doch das Marketing richtet sich an eine deutlich jüngere Zielgruppe. So kommt es, dass die elektrische Wasserpfeife (auch „e-hookah“, „shisha 2 go“ oder „skinny shisha“ genannt) schon bei 12Jährigen bekannt ist.

E-Shishas und andere elektronische Dampfprodukte sind dem Zigarettenrauchen nun gleichgestellt. Egal welche Liquids verwendet werden – es darf laut aktuellem Tabakgesetz bei einem Rauchverbot nicht gedampft werden!

Weitere Informationen zu elektrischen, tragbaren Shishaprodukten:
Fachinformation des Instituts Suchtprävention
Informationsblatt des Deutschen Krebsforschungsinstituts

www.knowyourdrugs.at (Fachstelle für Suchtprävention NÖ)

 

 

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