Rauchfreie Schulen – Gesetzliche Neuerungen auf dem Schulgelände seit 1. Mai
„Rauchen in und um die Schule“ ist rechtlich durch das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), das Schulunterrichtsgesetz und die Schulordnung geregelt. Das umfassende Rauchverbot gilt auch für ähnliche Produkte wie E-Zigaretten, Shishas usw.
Darüber hinaus wird ab 1. Jänner 2019 der Verkauf von Zigaretten, E-Zigaretten, E-Shishas, etc. an unter 18 – jährige verboten. Übertretungen werden mit Geldstrafen geahndet. Auch das wird Veränderungen im Umgang mit jugendlichem Rauchen notwendig machen.
Umso wichtiger ist es, Jugendlichen Informationen und Angebote zur Tabakentwöhnung anzubieten. Auch in bereits rauchfreien Schulen ist es von großer präventiver Wirksamkeit, Jugendliche für das Thema zu sensibilisieren und zu informieren.
Das Rauchfrei Telefon (0800 810 013), die Service Stellen Schule der österreichischen Sozialversicherung und die Suchtpräventionsstellen der Bundesländer helfen gerne weiter. Eine Liste der Angebote und Ansprechpartner/innen erhalten Sie über die „Service Stelle Schule“ der Gebietskrankenkassen.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat die wichtigsten Fakten zu den gesetzlichen Neuerungen und den Präventionsmaßnahmen zusammengefasst:
LINKS:
Tabakprävention in der Schule
Factsheet
Tabak- und Nichraucherinnen bzw.. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)