Rauchen erst ab 18
Was ändert sich im neuen Jahr?
Mit 1. Jänner 2019 sind nun gesetzliche Neuerungen zum Tabakkonsum in Kraft getreten. Einerseits dürfen Tabakprodukte und verwandte Erzeugnisse nur mehr an Personen verkauft werden, die 18 Jahre oder älter sind. Andererseits setzt sowohl der Erwerb, der Besitz als auch der Konsum ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Die Altersanhebung gilt ab 1. Jänner 2019 in allen Bundesländern, außer in Oberösterreich, Salzburg und Wien. Dort wird sie im Laufe des Jahres in Kraft treten.
Gilt das nur für Zigaretten?
Nein, das Mindestalter gilt für:
- Zigaretten
- Andere Tabakwaren wie z.B. Zigarren, Zigarillos
- Kau- und Schnupftabak
- E-Zigaretten
- E-Shishas und zugehörige Liquids (sowohl nikotinhältig als auch nikotinfrei)
- Shishas (Wasserpfeifen)
Was ist, wenn ich noch nicht 18 Jahre alt bin und bisher geraucht habe?
Dann ist für dich ab jetzt das Rauchen verboten. Es gibt keine Ausnahmeregel oder Übergangsbestimmungen für alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und bisher schon rauchen durften.
Geregelt sind die gesetzlichen Vorgaben einerseits im Tabak- und Nichtraucher/innen-Schutz-Gesetz (TNRSG) als auch im Jugendgesetz. Weitere Infos dazu gibt es auf: Jugendportal
Gerne beantworten wir am Telefon konkrete Fragen oder unterstützen Jugendliche beim rauchfrei werden und bleiben!