Rechtliche Fragen zur aktuellen Gesetzeslage? Die Ombudsstelle zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern hilft weiter
Hier finden Sie Hilfe!
Ärger mit Rauchern oder Raucherinnen im Stiegenhaus? Sind Lehrlinge in der Gastronomie vor Passivrauchbelastung geschützt? Ist Rauchen am gesamten Schulgelände verboten? Darf im Auto nicht mehr geraucht werden? Wer kontrolliert, ob rechtliche Regelungen zum Nichtraucherschutz eingehalten werden? Macht sich mein Kind ab 1.1.2019 strafbar, wenn es unter 18 Jahre alt ist und Tabakwaren konsumiert?
Beim Rauchfrei Telefon werden wir immer wieder mit solchen Fragen konfrontiert. Bei diesen Anliegen vermitteln wir umgehend zur Ombudsstelle zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern weiter, da diese mit juristischem Fachwissen weiterhelfen kann.
Die Ombudsstelle zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern ist eine Anlaufstelle für alle rechtlichen Anfragen, Anliegen und Beschwerden zum Tabakgesetz. Sie dient Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen und Institutionen als Auskunftsstelle und ist dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zugehörig.
Der Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern und die rechtliche Auskunft bezüglich der Vollziehung des Tabakgesetzes stehen hierbei im Vordergrund. Auch die hierfür zuständigen exekutierenden Behörden können auf diese Anlaufstelle, unter der Leitung von Dr. Franz Pietsch, zurückgreifen.
E-Mail: ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at
Wenn es um den Rauchstopp selbst geht oder die Nachbetreuung in der ersten rauchfreien Zeit, dann unterstützten wir vom Rauchfrei Telefon Sie gerne von Mo-Fr von 10-18h unter der Nummer 0800 810 013 österreichweit und kostenfrei.