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Während manche die neue EU-Tabakrichtlinie als Erfolg sehen, sind andere enttäuscht über die darin enthaltenen Abschwächungen im Vergleich zum Gesetzesentwurf der EU-Kommission.

 

Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

 

Künftig werden 65 % der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackungen mit Hilfe bildgestützter Warnhinweise (sogenannte „Schockbilder“) Folgen des Tabakkonsums aufzeigen. Eine Maßnahme, die sich in Studien als höchsteffektiv herausgestellt hat, um Jugendliche vom Tabakkonsum abzuhalten. Die Kombination aus Bild und Text wird besser wahrgenommen und hat weit reichende Wirkung: auch Ex-Raucher/innen werden dabei unterstützt, rauchfrei zu bleiben.

 

Der Einsatz von Zusatzstoffen wird der neuen EU-Tabakrichtlinie zufolge in Zukunft eingeschränkt. Eine dreijährige Übergangsfrist bis zum Verbot erhalten Zusatzstoffe wie beispielsweise Schokolade oder Vanille, die gerade Kindern und Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen „erleichtern“ und den bitteren Tabakgeschmack „übertönen“.

 

Mentholzigaretten hingegen dürfen bis zu ihrem Verbot noch weitere acht Jahre auf dem Markt bleiben und so „Neueinsteiger/innen“ den Beginn ihrer „Rauchkarriere“ erleichtern.

 

Keine Veränderung gibt es bei sogenannten „Slim“-Zigaretten, die vor allem von Frauen geraucht werden: diese bleiben auch zukünftig auf dem Markt.

 

E-Zigaretten dürfen nach dem Beschluss des EU-Parlaments nicht mehr an unter 18-jährige verkauft werden.

 

Ab wann die neue Tabakrichtlinie in Kraft tritt, ist noch offen.

 

 

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