Das aktuelle Tabakgesetz
Das Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sieht einige Änderungen vor, die mit 1. Mai 2018 in Kraft treten.
So gilt ab 1. Mai ein Rauchverbot auf Schulfreiflächen und in Vereinen in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen.
Mehrzweckhallen unterliegen nun ausnahmslos dem Rauchverbot. Öffentliche und private Verkehrsmittel, die zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienen, müssen ab sofort rauchfrei sein.
Auch private Verkehrsmittel müssen rauchfrei sein, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
In der Gastronomie bleibt die bisherige Situation bestehen.