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Von: AndreaBüttner | 20. August 2018 | Rauchfreies Leben

Gesetzliche Regelungen zum rauchfreien Arbeitsplatz

Passivrauch ist schädlich. Er enthält die gleichen Inhaltsstoffe wie der Rauch, den Raucher/innen einatmen, teilweise sogar in höherer Konzentration. Passivrauch bleibt nicht nur in der Raumluft, sondern auch an den Wänden und Textilien, noch lange nachdem die Zigarette fertig geraucht ist.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch gesetzliche Regelungen davor geschützt.

Neben dem Schutz vor Passivrauch haben Rauchverbote im Betrieb oft die Folge, dass Mitarbeiter/innen ihr Rauchverhalten umstellen: Manche rauchen weniger, weil es aufwändiger und zeitintensiv ist, zu einem Raucherraum zu kommen. Andere nutzen das Rauchverbot im Betrieb, um den eigenen  Rauchstopp in Angriff zu nehmen.

Auch für junge Arbeitnehmer/innen und  Lehrlinge ist es relevant für die Entwicklung des eigenen Rauchverhaltens, ob Rauchen am Arbeitsplatz die Norm ist.

Am Rauchfrei Telefon hören wir meist positive Rückmeldungen zu Rauchverboten: „Wenn das Rauchen verboten ist, dann denk ich gar nicht ans Rauchen!“,  „Wenn ich wo nicht rauchen darf, fällt es mir leicht, nicht zu rauchen“  oder  „Wenn die Kolleginnen und Kollegen  nicht rauchen, muss ich auch nicht rauchen.“

Seit Mai 2018 gibt es im Arbeitnehmerschutzgesetz umfassendere Vorgaben dazu. So ist es nicht mehr zulässig, dass in Büros  und Arbeitsstätten geraucht wird. Auch in Aufenthalts-, Bereitschafts- oder Umkleideräumen  gilt das Rauchverbot. Für  die Verwendung von e- Zigaretten, Wasserpfeifen u.ä. im Sinne des TNRSG gelten dieselben Regelungen wie für Zigaretten.

Jedoch nicht alle Arbeitnehmer/innen sind gleich geschützt. Mitarbeiter/innen in der Gastronomie sind nach wie vor Großteils dem Passivrauch ausgesetzt. Aber auch das Bundesbediensteten Schutzgesetz hat noch weichere Regelungen zum Nichtraucher/innenschutz.

Wenn ein Betrieb dennoch umfassendere Rauchverbote zum Schutz der Mitarbeiter/innen umsetzen möchte, kann das meist mittels Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Die Folgen von Passivrauchbelastung werden nach wie vor unterschätzt, deshalb sind die Regelungen im Arbeitnehmerschutz besonders wichtig und sinnvoll!

Link:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Arbeitsstaetten_Arbeitsplaetze/NichtraucherInnenschutz/
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12117064

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