Schädlicher Passivrauch auch in Lokalen mit Nichtraucherbereichen
Der Forschungsbericht zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie kam zu einem ernüchternden Ergebnis: von 28 Wiener Lokalen mit Raucher- und Nichtraucherbereichen, verstießen 27 Lokale gegen das Tabakgesetz.
Schon im Jahr 2013 wurde Teil 1 der Untersuchung in Wien durchgeführt. Die Autoren untersuchten die Frage, ob die Trennung und Kennzeichnung der Raucher- und Nichtraucherbereiche funktioniert.
Dazu wurden stichprobenartige Messungen der Raumluft in den Nichtraucherbereichen durchgeführt. Die Ergebnisse der Begehungen und Messungen der Untersuchung von 2018 zeigten, dass in den Raucher-/ Nichtraucherbetrieben Verstöße gegen das Rauchverbot – meist permanent geöffnete oder nicht vorhandene Türen – die Regel waren.
Das ist für die Problematik des Arbeitnehmerschutzes sowie für die Belästigung und das erhöhte Gesundheitsrisiko der Personen (speziell Kinder, Schwangere), die sich in Gastbetrieben mit unzulänglicher Trennung des Nichtraucher- vom Raucherbereich aufhalten, relevant. Zur Problematik, dass die Trennung nicht funktioniert bzw. nicht ausreichend umgesetzt wird, kommt hinzu, dass diese Passivrauchbelastung den Gästen im Nichtraucherbereich nicht bewusst ist.
Um Passivrauch zu vermeiden, sind gänzlich rauchfreie Lokale daher die beste Wahl.
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